Ausserordentliche Generalversammlung: Verwaltungsrat lehnt Anträge ab

Am 26. November 2019 hat die AMG Fondsverwaltung AG als Vertreterin der Gruppe AMG (bestehend aus Ursula Lee, Erhard Lee und LLB Swiss Investment AG, handelnd für die AMG Substanzwerte Schweiz) die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung mit folgenden drei Verhandlungsgegenständen und den dazugehörigen Anträgen verlangt: Einleitung einer Sonderprüfung zur Strategie, Offenlegung von Geschäftsbüchern sowie Änderung der Statuten.

Die Begehren der Gruppe AMG und die Unterlagen der MCH Group AG mit der Traktandenliste sowie den Anträgen und Erläuterungen des Verwaltungsrats sind auf der Webseite der MCH Group einsehbar.

Der Verwaltungsrat beantragt der ausserordentlichen Generalversammlung, alle Anträge der Gruppe AMG abzulehnen. Obwohl die Gruppe AMG kein Begehren um Auskunftserteilung gestellt hat, wird der Verwaltungsrat die von der Gruppe AMG eingereichten 39 Einzelfragen zur Strategie auch als Auskunftsbegehren entgegennehmen und spätestens an der ausserordentlichen Generalversammlung zuhanden aller Aktionäre beantworten. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass er mit diesem Vorgehen die legitimen Informationsinteressen sämtlicher Aktionäre vollumfänglich befriedigen kann, wodurch sich die geforderte Offenlegung von Geschäftsbüchern und die Einleitung einer Sonderprüfung zur Strategie erübrigen. 

Die ausserordentliche Generalversammlung der MCH Group AG wird am Mittwoch, 29. Januar 2020, um 10.00 Uhr im Congress Center Basel stattfinden.

Zudem ist für den Verwaltungsrat die Offenlegung von Geschäftsbüchern – das Einsichtsbegehren der Gruppe AMG richtet sich unter anderem auf diverse Kaufverträge sowie interne und externe Berichte zur Unternehmensstrategie – nicht mit der Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der MCH Group AG und der Vertragspartner vereinbar. Da auch im Rahmen einer Sonderprüfung die Geschäftsgeheimnisse und schutzwürdigen Interessen der MCH Group AG zu wahren wären, bietet eine Sonderprüfung nach Ansicht des Verwaltungsrats keinen über die freiwillige Auskunftserteilung durch den Verwaltungsrat hinausgehenden Nutzen.

Mit den beantragten Statutenänderungen will die Gruppe AMG schliesslich insbesondere die statutarischen Bestimmungen aufheben, wonach nur die an der MCH Group AG beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaften mehr als 5% der Stimmrechte auf sich vereinen dürfen, und diese zudem das Recht haben, insgesamt sechs der elf Verwaltungsratsmitglieder zu benennen. Der Verwaltungsrat lehnt die geforderte tiefgreifende Veränderung der Aktionärs- und Gesellschaftsstruktur ab: Das Aktionariat der MCH Group AG widerspiegelt die historisch verankerte Verbundenheit des Unternehmens mit den Messestandorten Basel und Zürich. Die Struktur einer Publikumsgesellschaft mit einem starken öffentlich-rechtlichen Ankeraktionariat ist nach Überzeugung des Verwaltungsrats für die Entwicklung und Stabilität der MCH Group AG von grosser Bedeutung. Da der Nutzen dieses Ankeraktionariats sämtlichen Aktionären zugute kommt, besteht nach Auffassung des Verwaltungsrats kein Anlass, an diesem Zustand etwas zu ändern. Dies gilt insbesondere, als die Gruppe AMG ihre Beteiligung an der MCH Group AG im Wissen um die Stellung der öffentlichen Hand aufgebaut hat, die sie durch die beantragte Statutenänderung beseitigen will. 

Der Verwaltungsrat unterstreicht zudem, dass die beantragten Statutenänderungen in Bezug auf das Abordnungsrecht von sechs Verwaltungsratsmitgliedern unzulässig sind. Dieses Recht kann den öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung entzogen werden.