Zivilgericht Basel-Stadt weist Anordnung einer Handelsregistersperre ab

Ausserordentliche Generalversammlung vom 3. August 2020

Das Zivilgericht Basel-Stadt weist die von der LLB Swiss Investment AG beantragte vorsorgliche Verfügung einer Handelsregistersperre betreffend die Beschlüsse der ausserordentlichen Generalversammlung der MCH Group AG vom 3. August 2020 ab. Es fordert das Handelsregisteramt Basel-Stadt auf, die Beschlüsse der ausserordentlichen Generalversammlung im Handelsregister einzutragen.

Die MCH Group nimmt den Entscheid des Zivilgerichts zur Kenntnis. Sie arbeitet nach wie vor intensiv daran, die notwendigen Kapitalmassnahmen so bald als möglich durchführen zu können.