Messen und Kongresse unter klaren Auflagen wieder ab August 2020?

Die Schweizer Messe- und Kongressplätze und ihr Branchenverband Expo Event fordern eine schrittweise Wiederöffnung der Messe- und Kongressveranstaltungen unter klar definierten Bedingungen. Sie haben einen Massnahmenkatalog erarbeitet, der aufzeigt, wie die Durchführung von Messen und Kongressen und die damit verbundene wirtschaftsbelebende Wirkung unter klar definierten Auflagen ausgestaltet werden kann.

In einem offenen Brief an den Bundesrat beantragen EXPO EVENT | Swiss LiveCom Association und die führenden Schweizer Messe- und Kongressplätze die kontrollierte Bewilligung von Messen ab 1. August 2020. “Messen und Kongresse sind für viele Branchen der Wirtschaft ein wichtiges Marketing- und Absatzförderungsinstrument und haben deshalb eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung”, schreiben sie. “Die Wirtschaft braucht Fach- und Publikumsplattformen, um schnell und effizient wieder neue Kunden zu finden, was gerade in der jetzigen Situation für viele Branchen zur raschen Erholung sehr wichtig ist.”

Die Branche fordert deshalb eine schrittweise Wiederöffnung der Messe- und Kongressveranstaltungen unter klar definierten Bedingungen. Sie begründen die Forderung unter anderem damit, dass Messen und Kongresse gegenüber anderen Grossveranstaltungen differenziert betrachtet werden müssen, indem zum Beispiel die Besucherinnen und Besucher akkreditiert und die Besucherströme kontrolliert und gesteuert werden können. Zudem können das geforderte Distanzgebot und die Nachvollziehbarkeit von Kontakten vollumfänglich sichergestellt werden.

Swissbau 2020 | Rohbau und Gebaeudehuelle | Impression.

Die führenden Branchenvertreter haben einen konkreten Massnahmenkatalog erstellt, den sie dem Bundesrat unterbreitet haben. Dieser umfasst Massnahmen wie die Einhaltung eines Flächenschlüssels (Personen/Quadratmeter), eine Zutrittsbeschränkung, elektronische Vollregistration, hygienische Einrichtungen und Vorschriften betreffend der Anreise. Auch Massnahmen für die Aussteller sind im Katalog enthalten, der insgesamt 22 Kriterien enthält und zu deren Einhaltung sich die unterzeichnenden Messe- und Kongressplätze – unter ihnen auch die MCH Group – verpflichten.